| Die meisten Wohnsitzkantone unterstützen die Weiterbildung Höhere Fachschule. Als Wohnsitzkanton gilt derjenige Kanton, in dem Sie in den letzten zwei Jahren ununterbrochen Ihren Wohnsitz hatten. Dadurch dass die Lehrgänge Techniker HF der Inovatech im Aargauer Anhang der interkantonalen Fachschulvereinbarung aufgelistet werden, steht es auch anderen Kantonen offen für ihre Studierenden, welche Lehrgänge an der Inovatech besuchen, Kantonsbeiträge zu leisten. Das Verfahrenist in der interkantonalen Fachschulvereinbarung FSV geregelt und wird wie folgend kurz skizziert: Zur Beantragung der Kantonsunterstützung laden Sie den Formularsatz herunter, füllen ihn aus und schicken ihn an die Inovatech. Verwenden Sie bitte nur diesen Formularsatz. Beachten Sie bitte auch die Bemerkungen auf den Seiten 3 bis 5. Für eine korrekte Rückzahlung benötigen wir Ihre Angaben auf Seite 6. Die Inovatech nimmt die erste Prüfung der von Ihnen ausgefüllten Formulare vor. Sind die Formulare in Ordnung, werden sie an den Wohnsitzkanton weitergeleitet. Sie zahlen wie üblich die Semestergebüren. Sobald die von Ihnen beantragten Kantonsbeiträge bewilligt und an die Inovatech überwiesen worden sind, erhalten Sie diese umgehend. Beispiel Kanton Aargau
Ausbildungsbeiträge der Standortkantone Excel-Datei (2,5 MB) Hinweise: Basis für dir Beitragszahlungen ist die interkantonale Fachschulvereinbarung FSV mit Anhang. Für das Schuljahr 2011/2012 gilt der aktuelle Stand vom 21.12.2010. Die Inovatech hat keinen Einfluss auf die Bewilligung und Ausrichtung der kantonalen Unterstützungsbeiträge.
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